Globale Richtlinie Zu Menschenrechten

Zweck

Wir bei TricorBraun glauben, dass die Wirtschaft nur in Gesellschaften florieren kann, in denen die Menschenrechte geschützt und geachtet werden. Wir sind der festen Überzeugung, dass langfristige, vertrauensvolle Beziehungen auf Integrität und Service beruhen und darauf, dass wir immer das Richtige tun. Diese Überzeugungen sind nicht nur Teil unserer Kultur, sondern auch der Grundstein für unseren Erfolg seit über einem Jahrhundert. Die Achtung der Menschenrechte spielt eine wesentliche Rolle bei der Aufrechterhaltung dieser Grundprinzipien und bei der Schaffung von Gemeinschaften, in denen sich Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter von TricorBraun entfalten können. Wir haben uns verpflichtet, die Menschenrechte aller Menschen zu respektieren und zu wahren.

Diese Richtlinie unterstreicht das Engagement von TricorBraun für die grundlegenden Menschenrechte als Kernbestandteil unserer Geschäftstätigkeit und der Art und Weise, wie wir unsere Mitarbeiter einsetzen. Zu diesem Zweck hat sich TricorBraun verpflichtet, die Einhaltung der grundlegenden Menschenrechte zu unterstützen und diskriminierende Praktiken zu beseitigen. TricorBraun respektiert die allen Menschen innewohnende Würde und ist bestrebt, alle Mitarbeiter in die Lage zu versetzen, ihre beste Arbeit zu leisten, indem wir ihre einzigartige Kombination von Talenten, Erfahrungen und Perspektiven anerkennen und wertschätzen.

Auch wenn lokale Gesetze oder Verordnungen eine andere Auslegung oder Anwendung dieser Richtlinie erforderlich machen können, ist TricorBraun der Ansicht, dass die in dieser Richtlinie dargelegten Grundwerte als Mindestanforderungen an unsere globalen Geschäftsstandards dienen sollten. Diese Richtlinie trägt dazu bei, dass die Mitarbeiter, die im Unternehmen tätig sind, ihre Verantwortung für die Wahrung der Menschenrechte und der Gleichberechtigung am Arbeitsplatz verstehen. TricorBraun ist davon überzeugt, dass ein Umfeld, das eine offene und direkte Kommunikation zwischen Führungskräften und Mitarbeitern fördert, der effektivste Weg ist, um zusammenzuarbeiten und Differenzen zu lösen.

1.      Geltungsbereich
Die globale Richtlinie zu Menschenrechten gilt für alle TricorBraun-Betriebe weltweit. TricorBraun erwartet von allen Parteien, die im Auftrag von TricorBraun Geschäfte tätigen, dass sie die Grundsätze dieser Richtlinie einhalten.

2.      Definitionen: Keine

3.      Grundsatzerklärung
Unabhängig vom Land, in dem unsere Mitarbeiter tätig sind, unterstützt TricorBraun (im vollen gesetzlich zulässigen Umfang) ein Verhalten, das mit den folgenden vier wesentlichen Grundsätzen der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit übereinstimmt:

•           ein Verbot von Zwangs- oder Pflichtarbeit für alle Mitarbeiter (d. h. Androhung von schweren Benachteiligungen, wie z. B. Vorenthaltung von Lebensmitteln, Land oder Löhnen, körperliche Gewalt oder sexueller Missbrauch oder Inhaftierung der Arbeitnehmer);

•            ein Verbot der Kinderarbeit. Für die Zwecke dieser Richtlinie ist ein „Kind“ jeder, der unter 16 Jahre alt ist;

•            das Recht der Mitarbeiter, sich frei zusammenzuschließen und an Tarifverhandlungen teilzunehmen, wenn sie sich frei, individuell und unabhängig dafür entscheiden; und

•            Förderung, Schutz und Gewährleistung des vollen und gleichberechtigten Genusses der Menschenrechte durch alle Menschen, einschließlich Menschen mit Behinderungen.

TricorBraun toleriert keine Verhaltensweisen oder Handlungen, die im Widerspruch zu den Grundsätzen dieser Richtlinie stehen.

Vergütung
Die Löhne werden gemäß allen TricorBraun-Richtlinien und den geltenden Gesetzen ausgezahlt. Es ist jedem Mitarbeiter untersagt, einen anderen Mitarbeiter oder eine andere Person, die im Auftrag von TricorBraun tätig ist, anzuweisen oder zuzulassen, absichtlich ohne Vergütung zu arbeiten.

Beschränkungen für Kinderarbeit
Bei der Beschäftigung von Personen unter 16 Jahren müssen die Führungskräfte alle von TricorBraun festgelegten und gesetzlich vorgeschriebenen Beschränkungen in Bezug auf das Mindestalter für die Einstellung, die Arbeitszeit und die von diesen Mitarbeitern ausgeführten Aufgaben einhalten, um sicherzustellen, dass die ausgeführten Arbeiten die Ausbildung, Gesundheit, Sicherheit und geistige oder körperliche Entwicklung des Kindes nicht beeinträchtigen. TricorBraun verlangt von Mitarbeitern unter 18 Jahren eine aktuelle Arbeitserlaubnis, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

Verbot von Diskriminierung und Belästigung
Die Mitarbeiter von TricorBraun sind verpflichtet, diskriminierende Praktiken und Belästigungen am Arbeitsplatz zu unterbinden, wie in der Richtlinie gegen Diskriminierung und Belästigung dargelegt.

Vereinigungsfreiheit, Arbeitsumfeld und Vergütung
TricorBraun respektiert das Recht unserer Mitarbeiter, individuell zu entscheiden, ob sie einer rechtmäßigen Organisation beitreten oder nicht. Das Unternehmen verpflichtet sich, die Gesetze zur Vereinigungsfreiheit einzuhalten und ein Arbeitsumfeld zu fördern, das die Kommunikation, die Produktivität und das Engagement der Mitarbeiter begünstigt.

Schutz der Privatsphäre der Mitarbeiter
TricorBraun verpflichtet sich, den Schutz der Daten von Mitarbeitern in Übereinstimmung mit der Unternehmensrichtlinie und den geltenden Gesetzen zu gewährleisten. TricorBraun hat Schutzmaßnahmen ergriffen, um personenbezogene Daten vor unbefugtem Zugriff und unbefugter Offenlegung zu schützen, einschließlich der Beschränkung des Zugriffs auf solche Daten auf diejenigen Mitarbeiter, die einen legitimen Geschäftszweck verfolgen.

Förderung von Sicherheit, Gesundheit und Umwelt
TricorBraun ist bestrebt, seinen Mitarbeitern ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu bieten.

Erwartungen an unsere Lieferanten
Unsere Beziehungen zu unseren Geschäftspartnern, einschließlich unserer Lieferanten, Verkäufer, Berater und Vertragsarbeiter, werden durch Verträge geregelt, die auf rechtmäßigen und ethischen Praktiken beruhen. Wir verlangen von unseren Geschäftspartnern, dass sie ähnliche Standards wie diejenigen in dieser Richtlinie und in unserem Verhaltenskodex für Lieferanten übernehmen und durchsetzen.

4.      Zuständigkeit für die Einhaltung und Durchsetzung der Vorschriften:
Alle Mitarbeiter sind für die Wahrung der Menschenrechte in ihrem Arbeitsumfeld verantwortlich. Es liegt in der Verantwortung jedes Mitarbeiters:

•        die globale Richtlinie zu Menschenrechten von TricorBraun in Bezug auf grundlegende Menschenrechte zu verstehen und die Einhaltung dieser Rechte am Arbeitsplatz zu gewährleisten;

•        zu einer positiven Erfahrung bei TricorBraun beizutragen und Mitarbeitern und Kunden Inklusion, Gerechtigkeit und Zugänglichkeit zu bieten;

•        sich gegenseitig mit Respekt und Würde zu behandeln;

•        eine freie, direkte und offene Kommunikation zwischen allen Mitarbeitern zu fördern;

•        auf Verhaltensweisen oder Geschäftssituationen aufmerksam zu machen, an denen TricorBraun beteiligt ist und die die Überzeugungen des Unternehmens in Bezug auf die Wahrung der grundlegenden Menschenrechte beeinträchtigen könnten.

Mitarbeiter sollten jedes Verhalten eines TricorBraun-Mitarbeiters oder einer Person, die im Auftrag von TricorBraun Geschäfte tätigt, das einen potenziellen Verstoß gegen die globale Richtlinie zu den Menschenrechten darstellt, unverzüglich melden. Eine solche Meldung kann durch Kontaktaufnahme mit dem Managementteam des Mitarbeiters oder der Personalabteilung erfolgen. Gegen Mitarbeiter, die gegen diese Richtlinie verstoßen, können Disziplinarmaßnahmen bis hin zur fristlosen Kündigung eingeleitet werden.

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